Bhikkhunīpātimokkhapāḷi
Die Nonnen-Regeln
„Verbeugung vor ihm, dem Erhabenen, Würdigen, völlig aus sich selbst Erleuchteten.“
Einleitung
Die ‚vorbereitende Arbeit‘
„Ich erlaube, ihr Nonnen,
- die Uposathahalle zu fegen.
- in der Uposathahalle das Licht anzuzünden.
- Wasser zum Trinken und Waschen bereitzustellen.
- in der Uposathahalle Sitze herzurichten.“
Die ‚Voraufgabe‘
„Ich erlaube, ihr Nonnen,
- daß eine kranke Nonne ihre Zustimmung gibt.
- daß eine kranke Nonne eine Erklärung ihrer Reinheit abgibt.
- daß man die Einteilung der Jahreszeit angeben soll.
- die Nonnen zu zählen.
- daß die Nonnen die Belehrung empfangen sollen.‘“
Die ‚Richtige Zeit‘
- (Der richtige Tag): Uposathatag, und
- wieviele Nonnen das Recht haben, an der Handlung teilzunehmen,
- mit gleichen Vergehen gibt es keine, und
- keine Personen sind anwesend, die gemieden werden sollen.
„Mit Erlaubnis des Nonnenordens, der die Vorbereitende Arbeit und die Voraufgabe vollendet hat, und Vergehen gestanden hat und sich einig ist, lade ich dazu ein, das Hauptregelwerk zu rezitieren“.
Präambel
Ehrwürdige Frau! Möge der Orden mich anhören. Heute ist der Uposathatag am 14ten/15ten. Wenn es dem Orden scheint, daß die richtige Zeit gekommen ist, möge der Orden die Uposathahandlung durchführen, das Hauptregelwerk rezitieren.
Welches ist die Voraufgabe des Ordens? Mögen die Ehrwürdigen ihre Reinheit erklären. Ich werde das Hauptregelwerk rezitieren. Mögen wir alle, die wir hier anwesend sind, es gut anhören und aufpassen. Wer ein Vergehen begangen hat, möge es offenbaren. Wenn es kein Vergehen gibt, sollte man schweigen. Durch Ihr Schweigen werde ich verstehen, daß die Ehrwürdigen rein sind. So wie jemand, der einzeln gefragt ist, eine Antwort gibt, so auch gibt es in einer solchen Gruppe eine Ausrufungsfrage, bis zu dreimal. Welche Nonne auch immer, während es bis zu dreimal ausgerufen wird, sich an ein vorliegendes Vergehen erinnert, und es nicht offenbart, begeht eine bewußte Lüge. Ehrwürdige, eine bewußte Lüge wurde vom Erhabenen als behindernder Umstand bezeichnet. Deshalb soll eine Nonne, die sich erinnert, ein Vergehen begangen zu haben und um Reinheit besorgt ist, jenes vorliegende Vergehen offenbaren. Ist es offenbart, wird es für sie erleichternd sein.
Ehrwürdige, die Präambel ist rezitiert worden. Hier nun frage ich die Ehrwürdigen: Sind Sie hierin rein? Zum zweiten Male frage ich: Sind Sie hierin rein? Zum dritten Male frage ich: Sind Sie hierin rein? Die Ehrwürdigen sind hierin rein, deshalb schweigen sie. So fasse ich es auf.
Die Präambel: die erste Rezitation
Regelverstöße, die „zu Fall bringen“
Hier nun kommen die acht Regelverstöße, die „zu Fall bringen“ zur Rezitation.
Pārājika 1. Methunadhammasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer freiwillig Geschlechtsverkehr ausübt, wenn auch nur mit einem männlichen Tier, die ist zu Fall gekommen und von der Gemeinschaft ausgeschlossen.
Pārājika 2. Adinnādānasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer aus dem Dorfe oder aus dem Walde, etwas Nichtgegebenes nimmt, mit der Absicht es zu stehlen, und dieses Gestohlene wäre von solchem Wert, daß die Regierungsgewalten einen Räuber verhaften und ihn entweder prügeln, fesseln oder verbannen würden: „Du bist ein Räuber, du bist ein Tor, du bist ein Idiot, du bist ein Dieb!“—diese Nonne, die solch etwas Nichtgegebenes nimmt, auch die ist zu Fall gekommen und von der Gemeinschaft ausgeschlossen.
Pārājika 3. Manussaviggahasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer vorsätzlich ein menschliches Wesen des Lebens beraubt oder eine Waffe [tauglich zum Selbstmord] beschafft oder den Vorteil des Todes preist oder zum Freitod anstachelt [in dem sie auf diese Weise spricht]: „Was ist dieses üble und elende Leben für dich? Der Tod ist besser für dich als das Leben!“—wenn sie mit solchem Gedanken und Geist, mit solchem Gedanken und Motiv, auf vielfache Weise den Vorteil des Todes preist oder ihn zum Freitod anstachelt, auch die ist zu Fall gekommen und von der Gemeinschaft ausgeschlossen.
Pārājika 4. Uttarimanussadhammasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer, die nichts genaues weiß, berichtet, daß ein übermenschlicher Zustand wert der Edlen Kenntnis und Einsicht in Bezug auf sie gegenwärtig ist: „Ich kenne [diesen Zustand] so, ich sehe ihn so!“ und sie später, bei einer anderen Gelegenheit—geprüft oder ungeprüft—nachdem sie sich vergangen hat und nun um Reinheit besorgt ist, auf diese Weise spricht: „Freunde! Ohne zu kennen, sagte ich: ‚Ich kenne!‘; ohne zu sehen, sagte ich: ‚Ich sehe!‘ Ich redete Unsinn und Lüge!“, auch die ist—abgesehen von [Selbst-] Überschätzung—zu Fall gekommen und von der Gemeinschaft ausgeschlossen.
Pārājika 5. Ubbhajāṇumaṇḍalikāsikkhāpadaṃ
Welche lüsterne Nonne aber die Berührung, das Streicheln, das Ergreifen, das Anrühren oder das Drücken eines lüsternen Mannes — unterhalb des Schlüsselbeins und oberhalb der Kniescheibe — billigend zuläßt, auch diese ist eine, die ein Pārājikā-Vergehen begangen hat und die (deshalb) keiner Gemeinschaft (mehr) zugehört, sie ist eine Ubbhajānumaṇḍalikā (Eine, die Schlüsselbein bis Knie zuläßt).
Pārājika 6. Vajjappaṭicchādikāsikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber bewußt eine Nonne, die sich eines Pārājikā-Vergehens schuldig gemacht hat, weder selbst beschuldigt noch es dem Gaṇa meldet, und danach, wenn (die Nonne, die das Pārājikā-Vergehen begangen hat,) bleibt, stirbt, ausgeschlossen worden ist oder sich zurückgezogen hat, folgendermaßen spricht: ‚Schon vorher, ihr edlen Frauen, wußte ich, daß diese Nonne eine Schwester ist, die so und so ist, (und ich dachte): »Ich will sie weder selbst beschuldigen noch es dem Gaṇa mitteilen!«‘, auch diese (Nonne, die so handelt,) ist eine, die ein Pārājikā-Vergehen begangen hat und die (deshalb) keiner Gemeinschaft (mehr) zugehört, sie ist eine Vajjapaṭicchādikā (Eine, die einen Fehler verbirgt).
Pārājika 7. Ukkhittānuvattikāsikkhāpadaṃ
Welche Nonne sich aber einem Mönch anschließt, der von einem vollzähligen Saṃgha gemäß Gesetz, Ordenszucht und Unterweisung des Lehrers suspendiert wurde, der respektlos ist, der (sein Vergehen) nicht wieder gutmacht (und) der keine Gefährten hat, diese Nonne ist folgendermaßen von den Nonnen anzusprechen: ‚Edle Frau, dieser Mönch ist gemäß Gesetz, Ordenszucht und Unterweisung des Lehrers vom vollzähligen Saṃgha suspendiert worden. Er ist respektlos, er macht (sein Vergehen) nicht wieder gut (und) er ist ohne Gefährten. Schließe dich, edle Frau, diesem Mönch nicht an!‘ Hält aber die so von den Nonnen angesprochene Nonne (an ihrem Verhalten) fest, ist sie von den (anderen) Nonnen zur Aufgabe dieses (Verhaltens) bis zum dritten Mal zu ermahnen. Gibt die bis zum dritten Mal Ermahnte dies auf, so ist es gut. Gibt sie es nicht auf, so ist auch diese eine, die ein Pārājika-Vergehen begangen hat und die (deshalb) keiner Gemeinschaft (mehr) angehört, sie ist eine Ukkhittānuvattikā.“ (Eine, die sich einem Suspendierten anschließt).
Pārājika 8. Aṭṭhavatthukāsikkhāpadaṃ
Welche lüsterne Nonne aber das Handergreifen eines lüsternen Mannes billigend zuläßt, das Ergreifen der Ecke des Übergewandes billigend zuläßt, (mit ihm) zusammensteht, sich unterhält, zu einem Rendezvous geht, die Annäherung eines Mannes billigend zuläßt, zu einem verborgenen Ort geht oder den Körper zu diesem Zweck exponiert, um sich dem hinzugeben, was nicht mit dem wahren Gesetz übereinstimmt, auch diese ist eine, die ein Pārājika-Vergehen begangen hat und die (deshalb) keiner Gemeinschaft (mehr) angehört, sie ist eine Aṭṭhavatthukā (Eine acht Dinge Tuende).
Ehrwürdige, die acht Regelverstöße, die „zu Fall bringen“, sind rezitiert worden. Eine Nonne, die den einen oder anderen von diesen begangen hat, gehört nicht mehr zur Gemeinschaft der Nonnen. So wie sie vorher war (ohne Hochordination), so ist sie, nachdem sie zu Fall gekommen ist: von der Gemeinschaft ausgeschlossen. Hier nun frage ich die Ehrwürdigen: Sind Sie hierin rein? Zum zweiten Male frage ich: Sind Sie hierin rein? Zum dritten Male frage ich: Sind Sie hierin rein? Die Ehrwürdigen sind hierin rein, deshalb schweigen sie. So fasse ich es auf.
Regelverstöße, die „zu Fall bringen“: die zweite Rezitation
Regelverstöße „das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens“ betreffend
Ehrwürdige, nun kommen die 17 Regelverstöße „das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens“ betreffend zur Rezitation.
Saṅghādisesa 1. Ussayavādikāsikkhāpadaṃ
Welche Nonne sich aber in bezug auf einen Haushalter, den Sohn eines Haushalters, einen Sklaven, einen Arbeiter oder sogar in bezug auf einen Einsiedler (Paribbājaka), der ein Mönch (Samaṇa) ist, prozeßsüchtig verhält, diese Nonne begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht (bei dem eine Probezeit festgelegt wird, die zu Beginn und Ende eine Versammlung erfordert).
Saṅghādisesa 2. Corīvuṭṭhāpikāsikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, ohne die Erlaubnis des Königs, des Ordens (Saṃgha), einer Gruppe, einer Gesellschaft oder einer Gilde erhalten zu haben, wissentlich eine als den Tod verdienend bekannte Diebin (in den Orden) aufnimmt, es sei denn, (das Nicht-Einholen der Erlaubnis) ist möglich, auch diese Nonne begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht..
Saṅghādisesa 3. Ekagāmantaragamanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber allein in ein Dorf geht, sich allein auf die andere Seite eines Flusses begibt, während der Nacht allein abwesend ist oder allein hinter der Nonnenschar (Gaṇa) zurückbleibt, auch diese Nonne begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
Saṅghādisesa 4. Ukkhittakaosāraṇasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber eine von einem vollzähligen Saṃgha gemäß Lehre, Ordenszucht und Unterweisung des Lehrers suspendierte Nonne restituiert, ohne den (die Suspension) ausführenden Saṃgha um Erlaubnis gefragt zu haben und ohne zu wissen, ob die Nonnen (Gaṇa) zustimmen, auch diese Nonne begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
Saṅghādisesa 5. Bhojanapaṭiggahaṇapaṭhamasikkhāpadaṃ
Welche lüsterne Nonne aber, nachdem sie eigenhändig aus der Hand eines lüsternen Mannes feste oder weiche Speise angenommen hat, (diese Speise) ißt oder verspeist, auch diese Nonne begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
Saṅghādisesa 6. Bhojanapaṭiggahaṇadutiyasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber so spricht: ‚Was bedeutet es für dich, edle Frau, ob dieser Mann lüstern ist oder nicht, wenn du nicht lüstern bist; los, edle Frau, iß oder verspeise das, was dieser Mann dir gibt, sei es feste oder weiche Speise, nachdem du es eigenhändig angenommen hast!‘, auch diese Nonne begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
Saṅghādisesa 7. Sañcarittasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer als Vermittlerin auftritt und die Absicht eines Mannes einer Frau meldet, oder die Absicht einer Frau einem Mann, entweder zu Ehestand oder zu außerehelichem Verhältnis, wenn auch nur für einen Augenblick, begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
Saṅghādisesa 8. Duṭṭhadosasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer, böswillig, ärgerlich und mißgestimmt eine Nonne grundlos eines „zu Fall bringenden“ Regelverstoßes bezichtigt‚ in der Absicht: „Es wäre gut, wenn es mir gelänge, sie auf diese Weise dazu zu bringen, vom Reinheitswandel abzufallen!“, und später, bei einer anderen Gelegenheit—der bezichtigenden Nonne, geprüft oder ungeprüft—sich diese Anschuldigung als unbegründet erweist, und die Nonne die Verderbtheit eingesteht, begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
Saṅghādisesa 9. Aññabhāgiyasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer, böswillig, ärgerlich und mißgestimmt, einen Aspekt eines andersgearteten Vorfalls zum Vorwand benutzt und eine Nonne eines „zu Fall bringenden“ Regelverstoßes bezichtigt‚ in der Absicht: „Es wäre gut, wenn es mir gelänge, sie auf diese Weise dazu zu bringen vom Reinheitswandel abzufallen!“, und später, bei einer anderen Gelegenheit—der bezichtigenden Nonne, geprüft oder ungeprüft—sich dieses als ein Aspekt eines vollkommen andersgearteten Vorfalls erweist, der zum Vorwand benutzt wurde und die Nonne die Verderbtheit eingesteht, begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
Saṅghādisesa 10. Sikkhaṃpaccācikkhaṇasikkhāpadaṃ
Welche ärgerliche und unzufriedene Nonne aber so spricht: ‚Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe den Saṃgha auf, ich gebe die Regeln auf; was sind nun diese Samaṇīs (Nonnen), die Töchter der Sakyas sind? Es gibt auch andere, bescheidene, pflichtbewußte, die Regeln liebende Samaṇīs, unter diesen werde ich den reinen Lebenswandel führen!‘ Diese Nonne ist von den Nonnen so anzusprechen: ‚Edle Frau, sprich nicht — ärgerlich und unzufrieden — so: »Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe den Saṃgha auf, ich gebe die Regeln auf. Was sind nun diese Samaṇīs, die Samaṇīs, die Töchter der Sakyas sind? Es gibt auch andere, bescheidene, pflichtbewußte, die Regeln liebende Samaṇīs, unter diesen werde ich den reinen Lebenswandel führen!« Erfreue dich, edle Frau, die Lehre ist gut verkündet, führe den reinen Lebenswandel um dem Leid in rechter Weise ein Ende zu bereiten!‘
Hält die so von den Nonnen angesprochene Nonne an (ihrem Verhalten) fest, so ist diese Nonne von den Nonnen bis zum dritten Mal zu ermahnen, damit sie davon abläßt. Läßt die bis zum dritten Mal Ermahnte davon ab, so ist es gut. Läßt sie nicht davon ab, so ist auch diese Nonne eine, die ein Vergehen begangen hat, das beim dritten Mal ein Vergehen ist, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
Saṅghādisesa 11. Adhikaraṇakupitasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, in irgendeiner Rechtsangelegenheit überstimmt, ärgerlich und unzufrieden so spricht: ‚Die Nonnen befinden sich auf dem Pfad der Gier, die Nonnen befinden sich auf dem Pfad des Hasses, die Nonnen befinden sich auf dem Pfad der Verblendung und die Nonnen befinden sich auf dem Pfad der Furcht!‘, diese Nonne ist von den Nonnen so anzusprechen: ‚Sprich nicht, edle Frau, in irgendeiner Rechtsangelegenheit überstimmt, ärgerlich und unzufrieden so: »Die Nonnen befinden sich auf dem Pfad der Gier, die Nonnen befinden sich auf dem Pfad des Hasses, die Nonnen befinden sich auf dem Pfad der Verblendung und die Nonnen befinden sich auf dem Pfad der Furcht!«, die edle Frau selbst handelt aus Gier, handelt aus Haß, handelt aus Verblendung, handelt aus Furcht.‘
Hält die so von den Nonnen angesprochene Nonne an (ihrem Verhalten) fest, so ist diese Nonne bis zum dritten Mal von den (anderen) Nonnen zu ermahnen, damit sie davon abläßt. Läßt die bis zum dritten Mal Ermahnte davon ab, so ist es gut. Läßt sie nicht davon ab, so ist auch diese Nonne eine, die ein Vergehen begangen hat, das beim dritten Mal ein Vergehen ist, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
Saṅghādisesa 12. Pāpasamācārapaṭhamasikkhāpadaṃ
Es gibt aber Nonnen, die in Gesellschaft leben, die ein schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf und schlechtes Ansehen haben, die den Nonnenorden ärgern und gegenseitig ihre Fehler verbergen. Diese Nonnen sind von den Nonnen so anzusprechen: ‚Die Schwestern leben in Gesellschaft, haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf und schlechtes Ansehen, sie ärgern den Nonnenorden und sie verbergen gegenseitig ihre Fehler; trennt euch, edle Frauen, der Saṃgha preist die Zurückgezogenheit für die Schwestern!‘
Halten die so von den Nonnen angesprochenen Nonnen an (ihrem Verhalten) fest, so sind diese Nonnen von den (anderen) Nonnen bis zum dritten Mal zu ermahnen, damit sie davon ablassen. Lassen die bis zum dritten Mal Ermahnten davon ab, so ist es gut. Lassen sie nicht davon ab, so sind auch diese Nonnen welche, die ein Vergehen begangen haben, das beim dritten Mal ein Vergehen ist, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
Saṅghādisesa 13. Pāpasamācāradutiyasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber so spricht: ‚Edle Frauen, lebt in Gesellschaft, lebt nicht anders; es gibt im Saṃgha auch andere Nonnen, die ein solches Benehmen, einen solchen Ruf und ein solches Ansehen haben, die den Nonnenorden ärgern, die gegenseitig ihre Fehler verbergen, zu diesen sagt der Saṃgha nichts; zu euch aber sagt der Saṃgha aus Verachtung, Respektlosigkeit, Übelwollen, aufgrund von Tratsch und aus Schwäche solches: »Die Schwestern leben in Gesellschaft, haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf und schlechtes Ansehen, sie ärgern den Nonnenorden, sie verbergen gegenseitig ihre Fehler; trennt euch, edle Frauen, der Saṃgha preist die Zurückgezogenheit für die Schwestern!«‘
Diese Nonne ist so von den Nonnen anzusprechen: ‚Edle Frau, sprich nicht so: »Edle Frauen, lebt in Gesellschaft, lebt nicht anders; es gibt im Saṃgha auch andere Nonnen, die ein solches Benehmen, einen solchen Ruf und ein solches Ansehen haben, die den Nonnenorden ärgern und die gegenseitig ihre Fehler verbergen. Zu diesen sagt der Saṃgha nichts; zu euch aber sagt der Saṃgha aus Verachtung, Respektlosigkeit, Übelwollen, aufgrund von Tratsch und aus Schwäche solches: »»Die Schwestern leben in Gesellschaft, haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf und schlechtes Ansehen, sie ärgern den Nonnenorden, sie verbergen gegenseitig ihre Fehler. Trennt euch, edle Frauen, der Saṃgha preist die Zurückgezogenheit für die Schwestern!««.«‘
Hält die so von den Nonnen angesprochene Nonne an (ihrem Verhalten) fest, so ist diese Nonne von den (anderen) Nonnen bis zum dritten Mal zu ermahnen, damit sie davon abläßt. Läßt die bis zum dritten Mal Ermahnte davon ab, so ist es gut. Läßt sie nicht davon ab, so ist auch diese Nonne eine, die ein Vergehen begangen hat, das beim dritten Mal ein Vergehen ist, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
Saṅghādisesa 14. Saṅghabhedakasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer versucht den einigen Orden zu spalten oder ein zur Spaltung führendes Vorgehen unternimmt, aufrechterhält und darauf besteht, diese Nonne soll von den Nonnen auf diese Weise ermahnt werden: „Ehrwürdige! Versuche nicht den einigen Orden zu spalten oder unternehme nichts dahingehendes, erhalte es nicht aufrecht und bestehe nicht auf ein zur Spaltung führendes Vorgehen. Möge die Ehrwürdige einträchtig mit dem Orden zusammen leben, denn der Orden verweilt in guten Verhältnissen, wenn er sich einig ist, sich zusammen freut, nicht streitet und gemeinsam ‚das Pātimokkha‘ rezitiert“.
Wenn jedoch diese Nonne auf diese Weise von den Nonnen ermahnt, dennoch {dieses Bestreben} aufrechterhält, dann soll diese Nonne von den Nonnen bis zu dreimal zum Aufgeben dieses {Bestrebens} aufgefordert werden. Gibt sie dieses {Bestreben} auf, nachdem sie bis zu dreimal aufgefordert wurde, so ist es gut. Wenn sie es nicht aufgibt, begeht sie ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
Saṅghādisesa 15. Bhedānuvattakasikkhāpadaṃ
Es könnte ein, zwei, oder drei Nonnen geben, die eben dieser Nonne Anhängerinnen und Parteigängerinnen sind. Wenn diese so sprechen würden: „Ehrwürdige! Ermahnen Sie diese Nonne nicht! Diese Nonne ist eine Verkünderin der Lehre, und diese Nonne ist eine Verkünderin der Verhaltensethik, und diese Nonne spricht, nachdem sie unsere Zustimmung und Billigung erlangt hat. Sie kennt uns und was sie spricht, das sagt uns zu!“—dann sollen diese Nonnen von den ‚anderen‘ Nonnen auf diese Weise ermahnt werden: „Ehrwürdige! Sprechen Sie nicht so. Diese Nonne ist keine Verkünderin der Lehre, und diese Nonne ist keine Verkünderin der Verhaltensethik. Mögen die Ehrwürdigen die Spaltung des Ordens auch nicht billigen. Mögen Sie einträchtig mit dem Orden zusammen leben, denn der Orden verweilt in guten Verhältnissen, wenn er sich einig ist, sich zusammen freut, nicht streitet und gemeinsam ‚das Pātimokkha‘ rezitiert.“
Wenn jedoch diese Nonnen auf diese Weise von den ‚anderen‘ Nonnen ermahnt, dennoch {diese Haltung} aufrechterhalten, dann sollen diese Nonnen von den ‚anderen‘ Nonnen bis zu dreimal zum Aufgeben dieser {Haltung} aufgefordert werden. Geben sie diese {Haltung} auf, nachdem sie bis zu dreimal aufgefordert wurden, so ist es gut. Wenn sie sie nicht aufgeben, begehen sie ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
Saṅghādisesa 16. Dubbacasikkhāpadaṃ
Eine Nonne mag von ihrer Natur her schwer zu ermahnen sein und, betreffend einer erlassenen Schulungsregel, die in der {Pātimokkha-} Rezitation enthalten ist, von den Nonnen ermahnt, sich unermahnbar zeigen: „Ehrwürdige! Sagen Sie mir nicht, was gut oder schlecht ist; auch ich werde den Ehrwürdigen nicht sagen, was gut oder schlecht ist. Mögen die Ehrwürdigen davon absehen, mich zu ermahnen“.
Diese Nonne soll von den Nonnen auf diese Weise ermahnt werden: „Möge die Ehrwürdige sich nicht unermahnbar zeigen, eher sollte sie sich ermahnbar zeigen. Möge die Ehrwürdige die Nonnen auf die erlassenen Schulungsregeln ermahnen, und auch die Nonnen werden die Ehrwürdigen auf die erlassenen Schulungsregeln ermahnen, denn so kommt das Gefolge des Erhabenen zu Wachstum, nämlich durch gegenseitige Ermahnung und gegenseitiges Helfen ‚bei Vergehen‘.“
Wenn jedoch diese Nonne auf diese Weise von den Nonnen ermahnt, dennoch {diese Haltung} aufrechterhält, dann soll diese Nonne von den Nonnen bis zu dreimal zum Aufgeben dieser {Haltung} aufgefordert werden. Gibt sie diese {Haltung} auf, nachdem sie bis zu dreimal aufgefordert wurde, so ist es gut. Wenn sie sie nicht aufgibt, begeht sie ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
Saṅghādisesa 17. Kuladūsakasikkhāpadaṃ
Es kann sein, daß eine Nonne, die von der Unterstützung eines gewissen Dorfes oder einer Marktstadt lebt, eine Verderberin von Familien und von schlechtem Benehmen ist; und daß man ihr schlechtes Benehmen sowohl gesehen als auch davon gehört hat; und daß man die Familien, die von ihr verdorben worden sind, sowohl gesehen als auch davon gehört hat. Diese Nonne soll von den Nonnen auf diese Weise angesprochen werden: „Die Ehrwürdige ist eine Verderberin von Familien und von schlechtem Benehmen. Man hat das schlechte Benehmen der Ehrwürdigen sowohl gesehen als auch davon gehört und die Familien, die von der Ehrwürdigen verdorben worden sind, hat man sowohl gesehen als auch davon gehört. Möge die Ehrwürdige diesen Wohnort verlassen. Ihr habt lange genug hier gelebt.“
Wenn jedoch diese Nonne so von den Nonnen angesprochen, den Nonnen auf diese Weise antwortet: „Die Nonnen sind von üblen Wünschen geleitet, die Nonnen sind von Ärger geleitet, die Nonnen sind von Verblendung geleitet und die Nonnen sind von Angst geleitet. Wegen solch eines Vergehens verbannen sie die eine und verbannen nicht die andere!“—dann soll diese Nonnen von den Nonnen auf diese Weise angesprochen werden: „Ehrwürdige! Sprechen Sie nicht so. Die Nonnen sind nicht von üblen Wünschen geleitet, die Nonnen sind nicht von Ärger geleitet, die Nonnen sind nicht von Verblendung geleitet und die Nonnen sind nicht von Angst geleitet. Die Ehrwürdige ist eine Verderberin von Familien und von schlechtem Benehmen. Man hat das schlechte Benehmen der Ehrwürdigen sowohl gesehen als auch davon gehört und die Familien, die von der Ehrwürdigen verdorben worden sind, hat man sowohl gesehen als auch davon gehört. Möge die Ehrwürdige diesen Wohnort verlassen. Ihr habt lange genug hier gelebt.“
Wenn jedoch diese Nonne auf diese Weise von den Nonnen angesprochen, dennoch {diese Haltung} aufrechterhält, dann soll diese Nonne von den Nonnen bis zu dreimal zum Aufgeben dieser {Haltung} aufgefordert werden. Gibt sie diese {Haltung} auf, nachdem sie bis zu dreimal aufgefordert wurde, so ist es gut. Wenn sie sie nicht aufgibt, begeht sie ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
Ehrwürdige, die 17 Regelverstöße „das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens“ betreffend sind rezitiert worden. Neun sind beim ersten Verstoß begangen und acht nach der dritten (Aufforderung). Eine Bettelnonne, die den einen oder anderen von diesen begangen hat, muß für vierzehn Nächte den Mönchen und Nonnen Ehre (Mānatta) erbieten. Die Nonne, die die Ehrerbietung vollzogen hat, soll dort, wo sich ein Ordenskapitel von zwanzig Nonnen befindet, wieder (in ihre Bhikkhuniprivilegien) eingesetzt werden. Wenn ein Ordenskapitel von auch nur einer weniger als zwanzig Nonnen diese Nonne wiedereinsetzt, dann ist diese Nonne nicht wiedereingesetzt und jene Nonnen sind zu tadeln. Dies ist die hier einzuhaltende Handlungsweise. Hier nun frage ich die Ehrwürdigen: Sind Sie hierin rein? Zum zweiten Male frage ich: Sind Sie hierin rein? Zum dritten Male frage ich: Sind Sie hierin rein? Die Ehrwürdigen sind hierin rein, deshalb schweigen sie. So fasse ich es auf.
Vom „anfänglichen und folgenden Zusammentreten des Ordens“: die dritte Rezitation
Regelverstöße des „Aushändigens und der Sühne“
Ehrwürdige, nun kommen die 30 Regelverstöße des „Aushändigens und der Sühne“ zur Rezitation.
Das Almosenschalen Kapitel
Nissaggiya pācittiya 1. Pattasannicayasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber Almosenschalen anhäuft, muß sie aushändigen und dafür sühnen
Nissaggiya pācittiya 2. Akālacīvarabhājanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, nachdem sie darauf bestanden hat, dass eine Unzeitrobe eine Zeitrobe ist, sie (wie eine Zeitrobe) verteilen lässt, muß sie aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 3. Cīvaraparivattanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, nachdem sie mit einer (anderen) Nonne die Robe getauscht hat, später zu dieser so spricht: ‚Los, edle Frau, (dies ist) meine Robe, gib mir diese Robe; was deins ist—ist deins, was meins ist—ist meins; gib diese (Robe), die meine ist, nimmt (die Robe) zurück, welche (deine) eigene ist!‘, (und dann die Robe) wegnimmt oder wegnehmen läßt, muß sie aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 4. Aññaviññāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, nachdem sie um eines gebeten hat, um etwas anderes bittet, muß es aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 5. Aññacetāpana sikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, nachdem sie das eine im Tausch erhalten hat, etwas anderes im Tausch erhalten möchte, muß es aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 6. Paṭhamasaṅghikacetāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber für ein Gut, das einen anderen Zweck hat, das für etwas anderes bestimmt ist (und) das dem Saṃgha gehört, etwas anderes im Tausch erhält, muß es aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 7. Dutiyasaṅghikacetāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber für ein Gut, das einen anderen Zweck hat, das für etwas anderes bestimmt ist, das dem Saṃgha gehört und um das sie selbst gebeten hat, etwas anderes im Tausch erhält, muß es aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 8. Paṭhamagaṇikacetāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber für ein Gut, das einen anderen Zweck hat, das für etwas anderes bestimmt ist und das einer Gruppe (von Nonnen) gehört, etwas anderes im Tausch erhält, muß es aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 9. Dutiyagaṇikacetāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber für ein Gut, das einen anderen Zweck hat, das für etwas anderes bestimmt ist, das einer Gruppe (von Nonnen) gehört und um das sie selbst gebeten hat, etwas anderes im Tausch erhält, muß es aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 10. Puggalikacetāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber für ein Gut, das einen anderen Zweck hat, das für etwas anderes bestimmt ist, das einer einzelnen (Nonne) gehört und um das sie selbst gebeten hat, etwas anderes im Tausch erhält, muß es aushändigen und dafür sühnen.
Das Almosenschalen Kapitel: der erste Abschnitt
Das Roben Kapitel
Nissaggiya pācittiya 11. Garupāvuraṇasikkhāpadaṃ
Eine Nonne aber, die einen schweren Umhang im Tausch erhält, darf (nur) einen, der höchstens vier Kaṃsa wert ist, im Tausch erhalten. Wenn sie mehr als dies im Tausch erhält, muß sie es aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 12. Lahupāvuraṇasikkhāpadaṃ
Eine Nonne aber, die einen leichten Umhang im Tausch erhält, darf (nur) einen, der höchstens 2 1/2 Kaṃsa wert ist, im Tausch erhalten. Wenn sie mehr als dies im Tausch erhält, muß sie es aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 13. Kathinasikkhāpadaṃ
Wenn das Gewand einer Nonne fertiggestellt ist und die Kathinaprivilegien aufgehoben sind, darf sie ein Extragewand für höchstens zehn Tage behalten. Überschreitet sie diese (Frist), muß sie (das Extragewand) aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 14. Udositasikkhāpadaṃ
Wenn das Gewand einer Nonne fertiggestellt ist und die Kathinaprivilegien aufgehoben sind und diese Nonne auch nur eine Nacht von (einer ihrer) drei Gewänder abwesend ist, dann muß sie (das Gewand) aushändigen und dafür sühnen—es sei denn, die Nonnen geben ihr die Berechtigung, (davon abwesend zu sein.)
Nissaggiya pācittiya 15. Akālacīvarasikkhāpadaṃ
Wenn das Gewand eine Nonne fertiggestellt ist und die Kathinaprivilegien aufgehoben sind und eben dieser Nonne außerhalb der (Gewand-)Zeit Gewandstoff zukommt, dann kann ihn diese Nonne, sofern sie das wünscht, entgegennehmen. Hat sie ihn entgegengenommen, soll sie ihn allereiligst verarbeiten. Wenn er nicht ausreichend (für ein Gewand) ist, kann diese Nonne diesen Gewandstoff, falls Hoffnung besteht das Fehlende zu vervollständigen, für höchstens einen Monat beiseite legen. Selbst wenn die Hoffnung besteht (das Fehlende zu vervollständigen), legt sie ihn über diese (Frist) hinaus beiseite, muß sie ihn aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 16. Aññātakaviññattisikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer einen Haushälter oder eine Haushälterin, mit dem/der sie nicht verwandt ist, um ein Gewand bittet, außer bei der richtigen Gelegenheit, muß es aushändigen und dafür sühnen. Hier ist die richtige Gelegenheit: Die Nonne ist ihrer {zwei oder drei} Gewänder beraubt worden oder sie sind zerstört worden. Dies ist hier die richtige Gelegenheit.
Nissaggiya pācittiya 17. Tatuttarisikkhāpadaṃ
Wenn ein Haushälter oder eine Haushälterin eben diese Nonne, mit dem/der sie nicht verwandt ist, einlädt, so viele Gewänder zu nehmen wie sie möchte, dann soll diese Nonne höchstens (Stoff für) ein Unter- und/ oder ein Obergewand annehmen. Nimmt sie mehr als diese/s an, muß sie (die zuviel angenommenen Gewänder) aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 18. Paṭhamaupakkhaṭasikkhāpadaṃ
Es kann sein, daß ein Haushälter oder eine Haushälterin speziell für eine Nonne, mit dem/der sie nicht verwandt ist, das Geld für ein Gewand bereitstellt (in der Absicht): „Mit diesem Geld für ein Gewand, werde ich ein Gewand kaufen und die Nonne namens Soundso damit bekleiden. „Wenn diese Nonne, ohne vorher dazu eingeladen worden zu sein, aus dem Wunsch heraus, ein besonders gutes Gewand zu erhalten, dorthin geht und auf diese Weise, betreffend des Gewandes Anordnungen trifft: „Es wäre wirklich sehr gut, mein Herr, wenn Sie mit diesem Geld für ein Gewand solch eine Art von Gewand kaufen und mich damit bekleiden!“—dann muß sie es aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 19. Dutiyaupakkhaṭasikkhāpadaṃ
Es kann sein, daß zwei Haushälter oder Haushälterinnen, jeder für sich, speziell für eine Nonne, mit der sie nicht verwandt sind, Geld für Gewänder bereitstellen (in der Absicht): „Mit diesem Geld für Gewänder, das jeder für sich bereitgestellt hat, werden wir, jeder für sich, Gewänder kaufen und die Nonne namens Soundso damit bekleiden.“ Wenn diese Nonne, ohne vorher dazu eingeladen worden zu sein, aus dem Wunsch heraus, ein besonders gutes Gewand zu erhalten, dorthin geht und auf diese Weise, betreffend des Gewandes Anordnungen trifft: „Es wäre wirklich sehr gut, meine Herren, wenn Sie mit diesem Geld für Gewänder, das jeder für sich bereitgestellt hat, solch eine Art von Gewand kaufen und eben Sie beide mich mit einem einzigen (Gewand) bekleiden!“—dann muß sie es aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 20. Rājasikkhāpadaṃ
Es kann sein, daß ein König oder ein Regierungsangestellter oder ein Brāhmane (Geistlicher) oder ein Haushälter speziell für eine Nonne das Geld für ein Gewand sendet, indem er einen Boten beauftragt: „Kaufe mit diesem Geld ein Gewand und bekleide die Nonne namens Soundso damit.“ Falls dieser Bote an diese Nonne herantritt und sie so anspricht: „Ehrwürdige! Dieses Geld für ein Gewand ist speziell für die Ehrwürdige gebracht worden. Möge die Ehrwürdige dieses Geld entgegennehmen!“—dann soll dieser Bote von dieser Nonne so angesprochen werden: „Freund , wir (Nonnen) nehmen kein Geld entgegen. Wir nehmen nur das Gewand entgegen und das nur, wenn die Zeit dazu passend ist, und nur eines, das zulässig ist.
Wenn dieser Bote diese Nonne fragt: „Hat die Ehrwürdige einen Helfer?“—o Nonnen, diese Nonne soll, sofern sie ein Gewand benötigt, auf diese Weise einen Klosterwärter oder einen Lainenanhänger als Helfer benennen: „Freund! Dieser ist der Helfer der Nonnen.“
Wenn der Bote den Helfer angewiesen hat, an die Nonne herantritt und sie anspricht: „Ehrwürdige! Ich habe den Helfer, den die Ehrwürdige benannt hat, angewiesen. Möge die Erwürdige, wenn die Zeit dazu passend ist, an ihn herantreten, er wird Euch mit einem Gewand bekleiden!“—dann, o Nonnen, soll diese Nonne, wenn sie ein Gewand benötigt, an den Helfer herantreten und ihn zwei oder dreimal nachdrücklich so erinnern: „Freund! Ich brauche ein Gewand“. Besorgt der (Helfer) ein Gewand, nachdem er zwei oder dreimal nachdrücklich erinnert wurde, so ist es gut. Wenn er es nicht besorgt, kann diese (Nonne) vier-, fünf-, höchstens sechsmal {an den Helfer herantreten und} schweigend beiseite stehen bleiben, um darauf hinzuweisen. Bleibt sie vier-, fünf-, höchstens sechsmal schweigend beiseite stehen, um darauf hinzuweisen, und der Helfer besorgt das Gewand, so ist es gut. Wenn sie sich öfter als das bemüht und der (Helfer) das Gewand besorgt, muß die (Nonne) es aushändigen und dafür sühnen.
Wenn der (Helfer) es nicht besorgt, soll die (Nonne) entweder selbst dorthin gehen, von woher ihr das Geld für das Gewand gebracht worden ist, oder einen Boten senden (mit der Nachricht): „Das Geld für ein Gewand, das Ihr, meine Herren, speziell für eine Nonne gesandt habt, hat gar keinen Nutzen für diese Nonne gehabt. Holt Euch, meine Herren, was Euer eigen ist. Möge was Euer eigen ist nicht verloren gehen.“ Dies ist die hier einzuhaltende Handlungsweise.
Das Roben Kapitel: der zweite Abschnitt.
Das Gold und Silber Kapitel
Nissaggiya pācittiya 21. Rūpiyasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer Gold oder Silber (Geld) nimmt, den Empfang veranlaßt oder hinterlegtes annimmt, muß es aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 22. Rūpiyasaṃvohārasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer mit Geld (Rūpiya) verschiedene Waren erwirbt, muß (das Erworbene) aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 23. Kayavikkayasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer mit verschiedenen Gütern Tauschhandel treibt, muß sie aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 24. Ūnapañcabandhanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer eine Schale mit weniger als fünf Ausbesserungen gegen eine neue Schale auswechselt, muß sie aushändigen und dafür sühnen. Diese Nonne soll diese (neue) Schale einer Gruppe von Nonnen aushändigen und jene Schale, die in dieser Gruppe von Nonnen am Ende übrig bleibt, soll dieser Nonne gegeben werden (mit der Ermahnung): „O Nonne, dies ist Ihre Schale und Sie müssen sie behalten, bis sie zerbrochen ist.“ Dies ist die hier einzuhaltende Handlungsweise.
Nissaggiya pācittiya 25. Bhesajjasikkhāpadaṃ
Es gibt solche Heilmittel, die kranke Nonnen einnehmen dürfen, nähmlich: Butteröl (Ghī), Butter, Öl, Honig, Melasse. Wenn man diese (Heilmittel) entgegengenommen hat, darf man sie für höchstens sieben Tage aufbewahren und benutzen. Überschreitet man diese (Frist), muß man (diese Heilmittel) aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 26. Cīvaraacchindanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer einer Nonne persönlich ein Gewand gibt und es ihr zornig und verstimmt (wieder) abnimmt oder abnehmen läßt, muß es aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 27. Suttaviññattisikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer persönlich um Faden bittet und sich von Webern daraus ein Gewand weben läßt, muß es aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 28. Mahāpesakārasikkhāpadaṃ
Es kann sein, daß ein Haushälter oder eine Haushälterin speziell für eine Nonne, mit dem/der sie nicht verwandt ist, von Webern ein Gewand weben läßt. Wenn diese Nonne, ohne vorher dazu eingeladen worden zu sein, zu den Webern geht und auf diese Weise, betreffend des Gewandes Anordnungen trifft: „Freunde! Dieses Gewand wird speziell für mich gewebt. Macht es lang, breit und dicht. Webt es gut und die Fäden gut gestreckt, gerade geglättet und gut gezogen und gut gebürstet. Vielleicht werden wir den Herren dafür eine Kleinigkeit zukommen lassen!“—und nachdem diese Nonne auf diese Weise gesprochen hat, (den Webern) eine Kleinigkeit zukommen läßt, wenn auch nur ein wenig Brockenspeise, muß sie (das Gewand) aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 29. Accekacīvarasikkhāpadaṃ
Zehn Tage vor dem „Dreimonats-Kattikavollmond“ mag einer Nonne ein Gewand, das aus einem dringendem Anlaß heraus gespendet wird, zukommen. Die Nonne, die diesen dringenden Anlaß erkennt, soll es entgegennehmen. Hat sie es entgegengenommen, kann sie es bis zur Gelegenheit der Gewandzeit beiseite legen. Wenn sie es länger als diese (Frist) beiseite legt, muß sie es aushändigen und dafür sühnen.
Nissaggiya pācittiya 30. Pariṇatasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer wissentlich eine dem Orden zugedachte Gabe sich selbst aneignet, muß diese aushändigen und dafür sühnen.
Das Gold und Silber Kapitel: der dritte Abschnitt
Ehrwürdige, die 30 Regelverstöße „das Aushändigen und die Sühne“ betreffend sind rezitiert worden. Hier nun frage ich die Ehrwürdigen: Sind Sie hierin rein? Zum zweiten Male frage ich: Sind Sie hierin rein? Zum dritten Male frage ich: Sind Sie hierin rein? Die Ehrwürdigen sind hierin rein, deshalb schweigen sie. So fasse ich es auf.
Die dreißig Regelverstöße „das Aushändigen und die Sühne“ betreffend sind beendet.
Regelverstöße „die Sühne“ betreffend
Ehrwürdige, nun kommen die 166 Regelverstöße „die Sühne“ betreffend zur Rezitation.
Das Knoblauch Kapitel
Pācittiya 1. Lasuṇasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber Knoblauch ißt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 2. Sambādhalomasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber das Haar an der Scham entfernt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 3. Talaghātakasikkhāpadaṃ
Klatschen mit der Handfläche ist ein Vergehen und muß gesühnt werden.
Pācittiya 4. Jatumaṭṭhakasikkhāpadaṃ
Bei einem künstlichen Penis (handelt es sich um) ein Vergehen und es muß gesühnt werden.
Pācittiya 5. Udakasuddhikasikkhāpadaṃ
Von einer Nonne aber, die (bei sich) eine (intime) Waschung mit Wasser vornimmt, darf (diese mit) höchstens zwei Fingerknöcheln durchgeführt werden. Die dies (Maß) Überschreitende muß dafür sühnen.
Pācittiya 6. Upatiṭṭhanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber mit einem Getränk oder mit einem Fächer einem essenden Mönch aufwartet, muß dafür sühnen.
Pācittiya 7. Āmakadhaññasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber rohes Korn erbittet oder erbitten läßt, es dann röstet oder rösten läßt, es zerstößt oder zerstoßen läßt oder es kocht oder kochen läßt, (und es dann) ißt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 8. Paṭhamauccārachaḍḍanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber Fäkalien, Urin, Abfall oder Essensreste über die Mauer oder den Zaun wirft oder werfen läßt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 9. Dutiyauccārachaḍḍanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber Fäkalien, Urin, Abfall oder Essensreste auf ein Feld wirft, muß dafür sühnen.
Pācittiya 10. Naccagītasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber geht, um Tanz oder Gesang oder Instrumentalmusik zu sehen, muß dafür sühnen.
Das Knoblauch Kapitel: der erste Abschnitt
Das Dunkelheit Kapitel
Pācittiya 11. Rattandhakārasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber in der Dunkelheit der Nacht, (an einem Ort,) wo kein Licht ist, mit einem Mann zusammensteht oder sich unterhält, als Einzelne mit einem Einzelnen, muß dafür sühnen.
Pācittiya 12. Paṭicchannokāsasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber an einem verborgenen Ort mit einem Mann zusammensteht oder sich unterhält, als Einzelne mit einem Einzelnen, muß dafür sühnen.
Pācittiya 13. Ajjhokāsasallapanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber im Freien mit einem Mann zusammensteht oder sich unterhält, als Einzelne mit einem Einzelnen, muß dafür sühnen.
Pācittiya 14. Dutiyikauyyojanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber auf einer Fahrstraße, in einer Sackgasse oder auf einer Kreuzung mit einem Mann zusammensteht oder sich unterhält, mit ihm heimlich flüstert oder die sie begleitende Nonne entlässt, als Einzelne mit einem Einzelnen, muß dafür sühnen.
Pācittiya 15. Anāpucchāpakkamanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, nachdem sie sich vor dem Essen zu Familien begeben hat und sich auf einen Sitz gesetzt hat, dann weitergeht, ohne den Eigentümer gefragt zu haben, muß dafür sühnen.
Pācittiya 16. Anāpucchāabhinisīdanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber sich nach dem Essen zu Familien begibt und sich auf einen Sitz setzt oder sich hinlegt, ohne den Eigentümer gefragt zu haben, muß dafür sühnen.
Pācittiya 17. Anāpucchāsantharaṇasikkhāpadaṃ
Welche Nonne sich aber zur Unzeit zu Familien begibt und sich eine Liegestatt bereitet oder bereiten läßt und sich hinsetzt oder hinlegt, ohne den Eigentümer gefragt zu haben, muß dafür sühnen.
Pācittiya 18. Paraujjhāpanakasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber aufgrund einer falscher Auffassung, aufgrund eines Missverständnisses jemand anderen verächtlich macht, muß dafür sühnen.
Pācittiya 19. Paraabhisapanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber sich selbst oder jemand anderen bei der Hölle oder bei dem Brahma-Wandel verflucht, muß dafür sühnen.
Pācittiya 20. Rodanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne sich aber selbst immer wieder schlägt und dann weint, muß dafür sühnen.
Das Dunkelheit Kapitel: der zweite Abschnitt
Das Nacktheit Kapitel
Pācittiya 21. Naggasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber nackt badet, muß dafür sühnen.
Pācittiya 22. Udakasāṭikasikkhāpadaṃ
Eine Nonne aber, die ein Badegewand anfertigen läßt, muß es maßgerecht anfertigen lassen. So ist hier das Maß: in der Länge vier Spannen der (Maßeinheit) ‚Sugata-Spannen‘, in der Weite zwei Spannen. Für die dies (Maß) Überschreitende ist es ein Vergehen und muß gesühnt werden.
Pācittiya 23. Cīvarasibbanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber die Robe einer (anderen) Nonne aufgetrennt hat oder auftrennen ließ und später, obwohl sich ihr keine Hindernisse in den Weg stellen, (die Robe) weder zusammennäht noch den Versuch dazu unternimmt, (sie wieder) zusammennähen zu lassen, es sei denn, (innerhalb von) vier oder fünf Tagen, muß dafür sühnen.
Pācittiya 24. Saṅghāṭicārasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber das fünf Tage währende, das Übergewand betreffende Verhalten überschreitet, muß dafür sühnen.
Pācittiya 25. Cīvarasaṅkamanīyasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber eine Robe trägt, die übergegeben werden sollte, muß dafür sühnen.
Pācittiya 26. Gaṇacīvarasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber dem Erhalt von Roben-Material einer Gruppe (von Nonnen) ein Hindernis in den Weg legt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 27. Paṭibāhanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber die rechtmäßige Teilung des Robenmaterials verzögert, muß dafür sühnen.
Pācittiya 28. Cīvaradānasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber das für einen Samaṇa (Mönch) bestimmte Robenmaterial einem Haushalter, einem Paribbājaka {Waldeinsiedler} oder einer Paribbājikā gibt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 29. Kālaatikkamanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber in der unsicheren Erwartung von Robenmaterial die Zeit überschreitet, welche die rechte Robenzeit ist, muß dafür sühnen.
Pācittiya 30. Kathinuddhārasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber die rechtmäßige Aufhebung des Kaṭhina verzögert, muß dafür sühnen.
Das Nacktheit Kapitel: der dritte Abschnitt
Das Teilungs Kapitel
Pācittiya 31. Ekamañcatuvaṭṭanasikkhāpadaṃ
Welche Nonnen sich aber zu zweit ein Bett teilen, müssen dafür sühnen.
Pācittiya 32. Ekattharaṇatuvaṭṭanasikkhāpadaṃ
Welche Nonnen sich aber zu zweit eine Decke und einen Umhang teilen, müssen dafür sühnen.
Pācittiya 33. Aphāsukaraṇasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber absichtlich einer Nonne Unannehmlichkeit bereitet, muß dafür sühnen.
Pācittiya 34. Naupaṭṭhāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber eine Mitbewohnerin, der es schlecht geht, weder pflegt noch sich um deren Pflege bemüht, muß dafür sühnen.
Pācittiya 35. Nikkaḍḍhanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, nachdem sie einer Nonne eine Unterkunft zugewiesen hat, ärgerlich und unzufrieden (diese Nonne) herauswirft oder herauswerfen läßt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 36. Saṃsaṭṭhasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber in Gesellschaft mit einem Haushalter oder dem Sohn eines Haushalters lebt, diese Nonne ist von den (anderen) Nonnen so anzusprechen: ‚Edle Frau, lebe nicht in Gesellschaft mit einem Haushalter oder auch mit dem Sohn eines Haushalters! Trenne dich (von ihnen), edle Frau, der Saṃgha preist die Zurückgezogenheit für eine Ehrwürdige‘.
Hält aber die so von den Nonnen angesprochene Nonne (an ihrem Verhalten) fest, so ist diese Nonne von den Nonnen bis zum dritten Mal zur Aufgabe dieses (Verhaltens) zu ermahnen. Gibt die bis zum dritten Mal Ermahnte dies auf, so ist es gut. Gibt sie es nicht auf, muß dafür sühnen.
Pācittiya 37. Antoraṭṭhasikkhāpadaṃ
Welche Nonne sich aber (an Orten) innerhalb eines Reiches, (die man) für gefährlich hält und die furchterregend (sind), auf Wanderschaft begibt, ohne sich einer (Reise-)Gruppe angeschlossen zu haben, muß dafür sühnen.
Pācittiya 38. Tiroraṭṭhasikkhāpadaṃ
Welche Nonne sich aber (an Orten) außerhalb eines Reiches, (die man) für gefährlich hält und (die) furchterregend (sind), auf Wanderschaft begibt, ohne sich einer (Reise-)Gruppe angeschlossen zu haben, muß dafür sühnen.
Pācittiya 39. Antovassasikkhāpadaṃ
Welche Nonne sich aber während der Regenzeit auf Wanderschaft begibt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 40. Cārikanapakkamanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne sich aber nicht auf die Wanderschaft begibt, nachdem sie die Regenzeit verbracht hat, noch nicht einmal nur fünf oder sechs Yojanas weit, muß dafür sühnen.
Das Teilungs Kapitel: der vierte Abschnitt
Das Bilder-Galerie Kapitel
Pācittiya 41. Rājāgārasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber geht, um das Lusthaus des Königs, eine Galerie, einen Park, einen Lust-Hain oder einen Lotusteich zu sehen, muß dafür sühnen.
Pācittiya 42. Āsandiparibhuñjanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber einen Liegestuhl oder einen Diwan benutzt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 43. Suttakantanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber einen Faden spinnt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 44. Gihiveyyāvaccasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber Arbeit für einen Haushalter verrichtet, muß dafür sühnen.
Pācittiya 45. Adhikaraṇasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber mit ‚Gut!‘ zustimmt, wenn sie von einer Nonne so angesprochen ist: ‚Komm, edle Frau, kläre diese Rechtsangelegenheit!‘, aber später, obwohl sich keine Hindernisse in den Weg legen, weder (die Rechtsangelegenheit) klärt noch einen Versuch zur Klärung unternimmt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 46. Bhojanadānasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber eigenhändig einem Haushalter oder einem Paribbājaka oder einer Paribbājikā weiche oder feste Speise gibt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 47. Āvasathacīvarasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber das Menstruationsgewand (nach Gebrauch) nicht übergibt und es (weiterhin) trägt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 48. Āvasathavihārasikkhāpadaṃ
Welche Nonne sich aber auf Wanderschaft begibt, ohne den Wohnort übergegeben zu haben, muß dafür sühnen.
Pācittiya 49. Tiracchānavijjāpariyāpuṇanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber weltliches Wissen lernt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 50. Tiracchānavijjāvācanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber weltliches Wissen lehrt, muß dafür sühnen.
Das Bilder-Galerie Kapitel: der fünfte Abschnitt
Das Klostergarten Kapitel
Pācittiya 51. Ārāmapavisanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber wissentlich und ohne zu fragen einen Ārāma (Klostergarten) betritt, in dem sich Mönche befinden, muß dafür sühnen.
Pācittiya 52. Bhikkhuakkosanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber einen Mönch beschimpft oder einschüchtert, muß dafür sühnen.
Pācittiya 53. Gaṇaparibhāsanasikkhāpadaṃ
Welche ärgerliche Nonne aber eine Gruppe (von Nonnen) einschüchtert, muß dafür sühnen.
Pācittiya 54. Pavāritasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, nachdem sie eingeladen wurde und gesättigt ist, feste oder weiche Speise ißt oder zu sich nimmt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 55. Kulamaccharinīsikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber in bezug auf Familien eigennützig ist, muß dafür sühnen.
Pācittiya 56. Abhikkhukāvāsasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber die Regenzeit in einem Wohnbezirk verbringt, in dem sich kein Mönch befindet, muß dafür sühnen.
Pācittiya 57. Apavāraṇāsikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, nachdem die Regenzeit vorüber ist, beide Orden nicht in drei Hinsichten befriedigt, (nämlich) mit dem Gesehenen, dem Gehörten und dem Vermuteten, muß dafür sühnen.
Pācittiya 58. Ovādasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber nicht zur Unterweisung oder zum gemeinsamen Wohnen geht, muß dafür sühnen.
Pācittiya 59. Ovādūpasaṅkamanasikkhāpadaṃ
Zwei Regelungen sind halbmonatlich durch eine Nonne vom Mönchsorden zu erfragen, nämlich die Frage des Uposatha-Tages und (die Erlaubnis,) zur Unterweisung zu kommen. Die diesen (Zeitraum) Überschreitende muß dafür sühnen.
Pācittiya 60. Pasākhejātasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber einen an (ihrem) Unterkörper entstandenen Abszess oder ein Geschwür, ohne den Orden oder eine Gruppe (von Nonnen) um Erlaubnis gefragt zu haben, zusammen mit einem Mann, als Einzelne mit einem Einzelnen, aufbrechen, öffnen, waschen, einreiben, verbinden oder (den Verband) abnehmen läßt, muß dafür sühnen.
Das Klostergarten Kapitel: der sechste Abschnitt
Das Schwanger Kapitel
Pācittiya 61. Gabbhinīsikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber eine Schwangere (in den Orden) aufnimmt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 62. Pāyantīsikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber eine Stillende (in den Orden) aufnimmt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 63. Paṭhamasikkhamānasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber eine Sikkhamānā (Lernende), die nicht zwei Jahre lang in den sechs Vorschriften geübt ist, (in den Orden) aufnimmt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 64. Dutiyasikkhamānasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber eine Sikkhamānā (in den Orden) aufnimmt, die (zwar) zwei Jahre lang in den sechs Vorschriften geübt ist, (aber) vom Orden nicht gebilligt ist, muß dafür sühnen.
Pācittiya 65. Paṭhamagihigatasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber eine Verheiratete, die weniger als zwölf Jahre alt ist, (in den Orden) aufnimmt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 66. Dutiyagihigatasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber eine Verheiratete, die das Alter von zwölf Jahren erreicht hat, (aber) nicht zwei Jahre lang in den sechs Regeln geübt ist, (in den Orden) aufnimmt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 67. Tatiyagihigatasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber eine Verheiratete (in den Orden) aufnimmt, die das Alter von zwölf Jahren erreicht hat, zwei Jahre lang in den sechs Regeln geübt ist, (aber) nicht vom Orden gebilligt ist, muß dafür sühnen.
Pācittiya 68. Paṭhamasahajīvinīsikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, nachdem sie (eine Frau) als Mitbewohnerin (in den Orden) aufgenommen hat, (diese) zwei Jahre lang weder unterstützt noch unterstützen läßt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 69. Pavattinīnānubandhanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber der Pavattinī, die (sie in den Orden) aufgenommen hat, nicht zwei Jahre lang folgt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 70. Dutiyasahajīvinīsikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, nachdem sie (eine Frau) als Mitbewohnerin (in den Orden) aufgenommen hat, (diese) nicht entfernt oder entfernen läßt, (noch nicht einmal) nur fünf oder sechs Yojanas weit, muß dafür sühnen.
Das Schwanger Kapitel: der siebte Abschnitt
Das Mädchen Kapitel
Pācittiya 71. Paṭhamakumāribhūtasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber ein Mädchen, das weniger als zwanzig Jahre alt ist, (in den Orden) aufnimmt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 72. Dutiyakumāribhūtasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber ein Mädchen, das das Alter von zwanzig Jahren erreicht hat, (aber) nicht zwei Jahre lang in den sechs Regeln geübt ist, (in den Orden) aufnimmt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 73. Tatiyakumāribhūtasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber ein Mädchen (in den Orden) aufnimmt, das das Alter von zwanzig Jahren erreicht hat, (und) das sich zwei Jahre lang in den sechs Regeln geübt hat, das (aber) nicht vom Orden gebilligt ist, muß dafür sühnen.
Pācittiya 74. Ūnadvādasavassasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, die weniger als zwölf Jahre (ordiniert) ist, (eine Frau in den Orden) aufnimmt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 75. Paripuṇṇadvādasavassasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, die (das Ordinationsalter von) zwölf Jahren erreicht hat, aber nicht vom Orden gebilligt ist, (eine Frau in den Orden) aufnimmt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 76. Khiyyanadhammasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber so angesprochen ist: ‚Genug, du sollst nicht (in den Orden) aufnehmen, edle Frau!‘ und (zunächst mit): ‚Gut!‘ zustimmt, später aber (diese Entscheidung) kritisiert, muß dafür sühnen.
Pācittiya 77. Paṭhamasikkhamānanavuṭṭhāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, nachdem sie zu einer Sikkhamānā gesagt hat: ‚Wenn du mir eine Robe gibst, edle Frau, so werde ich dich (in den Orden) aufnehmen!‘, diese (dennoch später) weder (in den Orden) aufnimmt noch den Versuch zur Aufnahme unternimmt, obwohl sich ihr keine Hindernisse in den Weg legen, muß dafür sühnen.
Pācittiya 78. Dutiyasikkhamānanavuṭṭhāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, nachdem sie zu einer Sikkhamānā gesagt hat: ‚Wenn du mir zwei Jahre lang folgst, edle Frau, so werde ich dich (in den Orden) aufnehmen!‘, diese (dennoch später) weder (in den Orden) aufnimmt noch den Versuch zur Aufnahme unternimmt, obwohl sich ihr keine Hindernisse in den Weg legen, muß dafür sühnen.
Pācittiya 79. Sokāvāsasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber eine Sikkhamānā, die sich in Gesellschaft von Männern und jungen Männern befindet, die unkontrolliert ist, eine Wohnstatt des Leides, (in den Orden) aufnimmt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 80. Ananuññātasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber eine Sikkhamānā, die nicht die Erlaubnis von den Eltern und dem Ehemann erhalten hat, (in den Orden) aufnimmt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 81. Pārivāsikasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber eine Sikkhamānā aufgrund einer Zustimmung vom Tag zuvor (in den Orden) aufnimmt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 82. Anuvassasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber jedes Jahr (eine Sikkhamānā in den Orden) aufnimmt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 83. Ekavassasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber in einem Jahr zwei (Sikkhamānās in den Orden) aufnimmt, muß dafür sühnen.
Das Mädchen Kapitel: der achte Abschnitt
Das Schirm und Sandalen Kapitel
Pācittiya 84. Chattupāhanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, die nicht krank ist, einen Schirm und Sandalen trägt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 85. Yānasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, die nicht krank ist, mit einem Fahrzeug fährt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 86. Saṅghāṇisikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber einen Schmuckgürtel trägt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 87. Itthālaṅkārasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber Frauenschmuck trägt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 88. Gandhavaṇṇakasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber mit Duft und Farbe badet, muß dafür sühnen.
Pācittiya 89. Vāsitakasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber mit parfümiertem Sesam-Mus badet, muß dafür sühnen.
Pācittiya 90. Bhikkhuniummaddāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne sich aber von einer (anderen) Nonne einreiben oder massieren läßt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 91. Sikkhamānaummaddāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne sich aber von einer Sikkhamānā einreiben oder massieren läßt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 92. Sāmaṇerīummaddāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne sich aber von einer Sāmaṇerī einreiben oder massieren läßt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 93. Gihiniummaddāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne sich aber von einer Haushälterin einreiben oder massieren läßt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 94. Anāpucchāsikkhāpadaṃ
Welche Nonne sich aber, ohne (um Erlaubnis) gefragt zu haben, vor einem Mönch auf einem Sitz niedersetzt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 95. Pañhāpucchanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber einem Mönch ohne Erlaubnis eine Frage stellt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 96. Asaṃkaccikasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber ein Dorf ohne ein Brusttuch betritt, muß dafür sühnen.
Das Schirm und Sandalen Kapitel: der neunte Abschnitt
Das Lügen Kapitel
Pācittiya 97. Musāvādasikkhāpadaṃ
Bewußte Lüge muß gesühnt werden.
Pācittiya 98. Omasavādasikkhāpadaṃ
Abfällige Rede muß gesühnt werden.
Pācittiya 99. Pesuññasikkhāpadaṃ
Zwischenträgerei unter Nonnen muß gesühnt werden.
Pācittiya 100. Padasodhammasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer eine nicht-hochordinierte Person rezitieren lehrt, indem sie eine Lehrrede in Zeilen einteilt und {gemeinsam mit ihr} rezitiert, muß dafür sühnen.
Pācittiya 101. Paṭhamasahaseyyasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer sich mit einer nicht-hochordinierten Person mehr als zwei oder drei Nächte {in derselben Unterkunft} zusammen niederlegt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 102. Dutiyasahaseyyasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer sich mit einem Mann {in derselben Unterkunft} zusammen niederlegt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 103. Dhammadesanāsikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer einem Mann die Lehre mit mehr als fünf oder sechs Worten vorträgt, ohne daß eine verständige Frau zugegen ist, muß dafür sühnen.
Pācittiya 104. Bhūtārocanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer eine nicht-hochordinierte Person über {ihren} übermenschlichen Zustand in Kenntnis setzt, so muß sie, wenn es der Wirklichkeit entspricht, dafür sühnen.
Pācittiya 105. Duṭṭhullārocanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer eine nicht-hochordinierte Person über ein „moralisches Vergehen“ einer Nonne in Kenntnis setzt, muß dafür sühnen—es sei denn, die Nonnen geben ihr die Berechtigung ‚sie in Kenntnis zu setzen.‘
Pācittiya 106. Pathavīkhaṇanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer in der Erde gräbt oder graben läßt, muß dafür sühnen.
Das Lügen Kapitel: der zehnte Abschnitt
Das Pflanzen Kapitel
Pācittiya 107. Bhūtagāmasikkhāpadaṃ
Beschädigung von Pflanzen, muß gesühnt werden.
Pācittiya 108. Aññavādakasikkhāpadaṃ
Ausflüchte suchen oder {durch Schweigen} Schwierigkeit machen muß gesühnt werden.
Pācittiya 109. Ujjhāpanakasikkhāpadaṃ
Verleumdung oder destruktive Kritik muß gesühnt werden.
Pācittiya 110. Paṭhamasenāsanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer ein dem Orden gehörendes Bett, Stuhl, Kissen oder Schemel unter freiem Himmel ausbreitet oder ausbreiten läßt und, wenn sie abreist, es weder wegräumt noch wegräumen läßt, oder weggeht, ohne jemanden zu informieren, ‚daß die Möbel nicht weggeräumt wurden‘, muß dafür sühnen.
Pācittiya 111. Dutiyasenāsanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer innerhalb einer dem Orden gehörenden Wohnstätte, Boden- und Bettzeug ausbreitet oder ausbreiten läßt und, wenn sie abreist, es weder wegräumt noch wegräumen läßt, oder weggeht, ohne jemanden zu informieren, ‚daß es nicht weggeräumt wurde‘, muß dafür sühnen.
Pācittiya 112. Anupakhajjasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer innerhalb einer dem Orden gehörenden Wohnstätte ihr Lager so ausbreitet und sich darauf niederlegt, daß sie eine vorher angekommene Nonne wissentlich stört ‚indem sie denkt‘: „Wem es zu eng ist, der wird weggehen!“, muß, wenn sie es aus eben diesem Grund tut und aus keinem anderen, dafür sühnen.
Pācittiya 113. Nikkaḍḍhanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer zornig und verstimmt eine Nonne aus einer dem Orden gehörenden Wohnstätte hinauswirft oder hinauswerfen läßt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 114. Vehāsakuṭisikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer sich innerhalb einer dem Orden gehörenden Wohnstätte, auf einem Bett oder Stuhl mit abnehmbaren Füßen, die sich auf einer erhöhten Plattform befinden, hinsetzt oder hinlegt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 115. Mahallakavihārasikkhāpadaṃ
Eine Nonne, die eine große Wohnstätte repariert, darf nur rund um den Türrahmen, zur Türbefestigung und um die Fenster herum, ‚immer wieder‘ Mauerputz auftragen. Auf das Dach kann sie zwei oder drei Reihen Deckmaterial legen, während sie nicht auf Pflanzungen tritt. Wenn sie mehr als dieses auflegt, selbst wenn sie dabei nicht auf Pflanzungen tritt, muß sie dafür sühnen.
Pācittiya 116. Sappāṇakasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer wissentlich Wasser mit lebenden Tierchen auf Gras oder Tonerde ausgießt oder ausgießen läßt, muß dafür sühnen.
Das Pflanzen Kapitel: der elfte Abschnitt
Das Essen Kapitel
Pācittiya 117. Āvasathapiṇḍasikkhāpadaṃ
Eine Nonne, die nicht krank ist, kann in einem öffentlichen Essensverteilungszentrum ‚od. Armenküche‘ eine Mahlzeit genießen. Wenn sie mehr als das genießt, muß sie dafür sühnen.
Pācittiya 118. Gaṇabhojanasikkhāpadaṃ
Das Genießen von Speise in einer Gruppe, außer zur richtigen Gelegenheit, muß gesühnt werden. Hier ist die richtige Gelegenheit: Eine Gelegenheit von Krankheit, eine Gelegenheit der Spende von Gewändern, eine Gelegenheit des Anfertigens von Gewändern, eine Gelegenheit einer langen Reise, eine Gelegenheit einer Schiff-Fahrt, eine Gelegenheit, wo zuviele sind, eine Gelegenheit einer Mahlzeit von einem Einsiedler. Dies ist hier die richtige Gelegenheit.
Pācittiya 119. Kāṇamātusikkhāpadaṃ
Eine Familie mag einer Nonne, die zu ihr gekommen ist, einladen, soviele Süßigkeiten oder Gebäck zu nehmen, wie sie möchte. Diese Nonne kann, sofern sie das wünscht, zwei oder drei Schalen voll entgegennehmen. Wenn sie mehr als dieses entgegennimmt, muß sie dafür sühnen. Hat sie zwei oder drei Schalen voll entgegengenommen und sie davongetragen, so soll sie sie mit den ‚anderen‘ Nonnen teilen. Dies ist die hier einzuhaltende Handlungsweise.
Pācittiya 120. Vikālabhojanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer zur Unzeit eßbare oder genießbare Speise ißt oder genießt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 121. Sannidhikārakasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer aufbewahrte eßbare oder genießbare Speise ißt oder genießt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 122. Dantaponasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer nichtgegebene Nahrung zum Rachen bringt, außer Wasser und Zahnholz (-bürste), muß dafür sühnen.
Pācittiya 123. Uyyojanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer zu einer ‚anderen‘ Nonne sagt: „Komm Schwester (āvuso), wir werden das Dorf oder die Marktstadt zum Brockensammeln betreten!“ und sie dann—ob sie ihr etwas geben läßt oder nicht—wegschickt, ‚indem sie spricht‘: „Geh‘ Schwester! Sprechen oder Sitzen mit dir ist für mich nicht angenehm. Sprechen oder Sitzen ist für mich nur alleine angenehm!“, hat sie es aus eben diesem Grund getan, nicht aus einem anderen, dann muß sie dafür sühnen.
Pācittiya 124. Sabhojanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer ein Ehepaar stört, indem sie sich {in deren Schlafraum} setzt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 125. Rahopaṭicchannasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer heimlich, zusammen mit einem Mann an einem verborgenen Platz sitzt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 126. Rahonisajjasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer heimlich, zusammen mit einem Mann—sie mit ihm alleine—sitzt, muß dafür sühnen.
Das Essen Kapitel: der zwölfte Abschnitt
Das Einladungs Kapitel
Pācittiya 127. Cārittasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer zu einer Mahlzeit eingeladen wurde und ohne eine anwesende Nonne darüber zu informieren, vor oder nach der Mahlzeit ‚andere‘ Familien besucht, außer zur richtigen Gelegenheit, muß dafür sühnen. Hier ist die richtige Gelegenheit: Eine Gelegenheit der Spende von Gewändern, eine Gelegenheit des Anfertigens von Gewändern. Dies ist hier die richtige Gelegenheit.
Pācittiya 128. Mahānāmasikkhāpadaṃ
Eine Nonne, die nicht krank ist, kann eine Einladung für einen Bedarfsgegenstand bis zu vier Monate annehmen. Wenn sie ihn, außer bei einer neuen Einladung oder einer fortdauernden Einladung, darüber hinaus annimmt, muß sie dafür sühnen.
Pācittiya 129. Uyyuttasenāsikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer eine Armee im Feldzug ansehen geht, außer aus einem angemessenen Grund, muß dafür sühnen.
Pācittiya 130. Senāvāsasikkhāpadaṃ
Gibt es einen Grund für diese Nonne die Armee zu besuchen, so darf diese Nonne zwei oder drei Nächte bei der Armee verbringen. Wenn sie mehr als diese Zeit ‚dort‘ verbringt, muß sie dafür sühnen.
Pācittiya 131. Uyyodhikasikkhāpadaṃ
Verbringt diese Nonne zwei oder drei Nächte bei der Armee und sie geht das Schlachtfeld, das Aufmarschgebiet, die Etappe oder die Truppen anzusehen, muß sie dafür sühnen.
Pācittiya 132. Surāpānasikkhāpadaṃ
Das Trinken von gebrannten oder ungebrannten alkoholischen Getränken muß gesühnt werden.
Pācittiya 133. Aṅgulipatodakasikkhāpadaṃ
Das Kitzeln {einer Hochordinierten} mit den Fingern muß gesühnt werden.
Pācittiya 134. Hasadhammasikkhāpadaṃ
Im Wasser Spaßmachen muß gesühnt werden.
Pācittiya 135. Anādariyasikkhāpadaṃ
Mißachtung muß gesühnt werden.
Pācittiya 136. Bhiṃsāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer eine Nonne erschreckt, muß dafür sühnen.
Das Einladungs-Kapitel: der dreizehnte Abschnitt
Das Feuer Kapitel
Pācittiya 137. Jotisikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer, ohne krank zu sein, in der Hoffnung sich zu wärmen, ein Feuer entzündet oder entzünden läßt, außer bei angemessenem Grund, muß dafür sühnen.
Pācittiya 138. Nahānasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer innerhalb von weniger als einem halben Monat ‚mehr als einmal‘ badet, außer zur richtigen Gelegenheit, muß dafür sühnen. Hier ist die richtige Gelegenheit: Die letzten eineinhalb Monate des Sommers und der erste Monat der Regenzeit—somit sind diese zweieinhalb Monate eine Gelegenheit von ‚Sommer-‘ Hitze und eine Gelegenheit von Vorregenhitze. Eine Gelegenheit von Krankheit, eine Gelegenheit von Arbeit, eine Gelegenheit einer langen Reise, eine Gelegenheit von {staubigem} Wind oder Regen. Dies ist hier die richtige Gelegenheit.
Pācittiya 139. Dubbaṇṇakaraṇasikkhāpadaṃ
Eine Nonne, die ein neues Gewand erhalten hat, soll es mit einer der drei Markierungsfarben markieren: blau, ocker oder schwarz. Wenn eine Nonne ein neues Gewand, ohne es mit einer der drei Markierungsfarben zu markieren, benutzt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 140. Vikappanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer einem Mönch, einer Nonne, einer geschulten Anwärterin, einem Einsiedlersohn, oder einer Einsiedlertochter ein ‚Extra-‘Gewand persönlich überläßt (vikappetvā) und ohne daß es ‚von diesem‘ zurückgegeben ist, benutzt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 141. Apanidhāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer von einer Nonne Schale, Gewand, Stoff zum Sitzen, Nadelkästchen oder Gürtel versteckt oder verstecken läßt, selbst wenn sie sich nur einen Spaß daraus erhofft, muß dafür sühnen.
Pācittiya 142. Sañciccasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer vorsätzlich ein Tier des Lebens beraubt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 143. Sappāṇakasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer Wasser, von dem sie weiß, daß es lebende ‚Wasser-‘Tierchen enthält, ‚zum Trinken oder Waschen‘ benutzt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 144. Ukkoṭanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer die Wiederaufnahme eines Streitfalls betreibt, von dem sie weiß, daß er der Regel gemäß entschieden wurde, muß dafür sühnen.
Pācittiya 145. Theyyasatthasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer sich wissentlich mit einer Karawane von Dieben ‚Diebesbande‘ verabredet und mit ihr dieselbe Landstraße entlanggeht, wenn auch nur bis zum nächsten Dorf, muß dafür sühnen.
Pācittiya 146. Ariṭṭhasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer folgendermaßen spricht: „Ich begreife die vom Erhabenen verkündete Lehre auf jene Weise, daß die behindernden Umstände, welche vom Erhabenen als solche bezeichnet wurden, für den sie Ausübenden nicht ausreichend zur Behinderung sind!“—diese Nonne soll von den Nonnen auf diese Weise ermahnt werden: „Ehrwürdige! Sprechen Sie nicht so. Mißinterpretieren Sie nicht den Erhabenen, denn Mißinterpretierung des Erhabenen ist nicht gut, weil der Erhabene so etwas nicht sagen würde. Auf vielfache Weise, Schwester, wurden die behindernden Umstände vom Erhabenen als behindernd und für die sie Ausübenden zur Behinderung ausreichend bezeichnet.“
Wenn jedoch diese Nonne auf diese Weise von den Nonnen ermahnt, dennoch {ihre üble Ansicht} aufrechterhält, dann soll diese Nonne von den Nonnen bis zu dreimal zum Aufgeben dieser {Ansicht} aufgefordert werden. Gibt sie diese {Ansicht} auf, nachdem sie bis zu dreimal aufgefordert wurde, so ist es gut. Wenn sie sie nicht aufgibt, muß sie dafür sühnen.
Das Feuer Kapitel: der vierzehnte Abschnitt
Das Ansichten Kapitel
Pācittiya 147. Ukkhittasambhogasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer wissentlich mit dieser so sprechenden Nonne, deren Fall noch nicht durch die Wiedereingliederung abgeschlossen ist, und die diese Ansicht nicht aufgegeben hat, Umgang pflegt, in Gemeinschaft mit ihr {die Uposathahandlung u. ä} durchführt oder sich mit ihr {unter einem Dach} niederlegt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 148. Kaṇṭakasikkhāpadaṃ
Wenn eine Novizin ebenso spricht: „Ich begreife die vom Erhabenen verkündete Lehre auf jene Weise, daß die behindernden Umstände, welche vom Erhabenen als solche bezeichnet wurden, für den sie Ausübenden nicht ausreichend zur Behinderung sind!“—diese Novizin soll von den Nonnen auf diese Weise ermahnt werden: „Novizin! Sprich nicht so. Mißinterpretiere nicht den Erhabenen, denn Mißinterpretierung des Erhabenen ist nicht gut, weil der Erhabene so etwas nicht sagen würde. Auf vielfache Weise, Novizin, wurden die behindernden Umstände vom Erhabenen als behindernd und für die sie Ausübenden zur Behinderung ausreichend bezeichnet.“
Wenn jedoch diese Novizin auf diese Weise von den Nonnen ermahnt, dennoch {ihre üble Ansicht} aufrechterhält, dann soll diese Novizin von den Nonnen auf diese Weise angesprochen werden: „Novizin! Von heute an darf der Erhabene ‚von dir‘ nicht mehr dein Meister genannt werden und das gemeinsame Niederlegen, das für zwei oder drei Nächte die anderen Novizinnen zusammen mit den Nonnen erhalten, dieses gibt es für dich auch nicht. Geh‘ du, Andere, verschwinde!“ Welche Nonne auch immer wissentlich diese auf diese Weise ausgestoßene Novizin begünstigt, sich von ihr bedienen läßt, mit ihr Umgang pflegt oder sich mit ihr {unter einem Dach} niederlegt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 149. Sahadhammikasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer von den Nonnen betreffend einer erlassenen Schulungsregel ermahnt wird und auf diese Weise spricht: „Schwestern! Ich werde mich so lange nicht in jener Schulungsregel üben, bis ich eine andere Nonne, die erfahren und der Verhaltensethik kundig ist, danach gefragt habe!“—muß dafür sühnen. O Bettelmönche, ein sich schulender Bettelmönch soll ‚die erlassenen Schulungsregeln‘ kennen, ‚wenn er etwas nicht versteht‘ soll er fragen und den Sinn erforschen. Dies ist die hier einzuhaltende Handlungsweise. (Buddha spricht hier zu den Mönchen, die dann die Nonnen über die neue Regel informierten).
Pācittiya 150. Vilekhanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer während der Pātimokkha-Rezitation auf diese Weise spricht: „Was soll das mit diesen winzigen und geringen Schulungsregeln, die ‚hier‘ rezitiert werden; sie führen bloß zu Gewissensbissen, Plage und Verwirrung!“—muß für die Verächtlichmachung der Schulungsregeln sühnen.
Pācittiya 151. Mohanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer, obwohl halbmonatlich das Pātimokkha rezitiert wird, auf diese Weise spricht: „Jetzt erst weiß ich, daß auch diese Regel in der Ordenssatzung überliefert ist, in der Ordenssatzung enthalten ist und halbmonatlich zur Rezitation kommt!“—und wenn die anderen Nonnen von dieser Nonne wissen: „Bereits zwei oder dreimal, wenn nicht öfter, hat sich diese Nonne bei der Rezitation des Pātimokkha niedergelassen!“—dann gibt es für diese Nonne keine ‚Vergehens-‘ Milderung wegen Unwissenheit; und welches Vergehen sie da auch immer begangen hat, sie soll der entsprechenden Regel gemäß behandelt werden.
Darüber hinaus soll ihr ihre Verblendung vorgehalten werden: „Schwester, das ist für Sie ein Verlust, das ist ein Schaden für Sie, daß Sie, während das Pātimokkha rezitiert wird, dessen Sinn nicht richtig mitbekommen, weil Sie nicht aufpassen.“ {Wenn ihr einmal ihre Verblendung vorgehalten wurde (idaṃ) und sie versucht wieder zu täuschen (tasmiṃ mohanake), muß sie dafür sühnen.
Pācittiya 152. Pahārasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer einer Nonne zornig und verstimmt einen Schlag versetzt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 153. Talasattikasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer zornig und verstimmt gegen eine Nonne die Handfläche zum Schlag erhebt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 154. Amūlakasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer eine Nonne grundlos eines Saṃghādisesa-Vergehens bezichtigt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 155. Sañciccasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer in einer Nonne vorsätzlich Gewissensbisse erweckt ‚in der Absicht‘: „Damit wird es für sie eine Weile unbequem sein!“, muß, wenn sie es aus eben diesem Grund tut und aus keinem anderen, dafür sühnen.
Pācittiya 156. Upassuti sikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer sich Nonnen, die am Schimpfen und Zanken sind und in Wortstreit geraten sind, lauschend zugesellt ‚in der Absicht‘: „Ich werde mir anhören, was sie sagen werden!“, muß, wenn sie es aus eben diesem Grund tut und aus keinem anderen, dafür sühnen.
Das Ansichten Kapitel: der fünfzehnte Abschnitt
Das Gemäß-der-Regel Kapitel
Pācittiya 157. Kammappaṭibāhanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer zu Verfahren {Vinayakammas}, die der Regel gemäß durchgeführt werden, ihre Zustimmung gibt und hinterher ‚an diesen Verfahren‘ Kritik übt, muß dafür sühnen.
Pācittiya 158. Chandaṃadatvāgamanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer, während in einer Ordensversammlung ein Gespräch zum Zwecke eines Urteils stattfindet, sich, ohne seine Zustimmung gegeben zu haben, vom Sitz erhebt und weggeht, muß dafür sühnen.
Pācittiya 159. Dubbalasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer, zusammen mit einem darin einigen Orden, ein Gewand {einer Nonne} gibt und hinterher daran Kritik übt: „Aufgrund freundschaftlicher Beziehungen verteilen die Nonnen die dem Orden gespendeten Gaben!“, muß dafür sühnen.
Pācittiya 160. Pariṇāmanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer wissentlich eine dem Orden zugedachte Gabe einer Person zueignet, muß dafür sühnen.
Pācittiya 161. Ratanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer einen Wertgegenstand oder was für einen Wertgegenstand gehalten wird, nimmt oder nehmen läßt, außer innerhalb eines Kloster ‚-geländes‘ oder innerhalb eines Wohnsitzes, muß dafür sühnen. Eine Nonne soll einen Wertgegenstand oder was für einen Wertgegenstand gehalten wird, innerhalb eines Kloster ‚-geländes‘ oder innerhalb eines Wohnsitzes nehmen oder ihn nehmen lassen und zur Seite legen ‚in der Absicht‘: „Wem er gehört, der wird ihn abholen.“ Dies ist die hier einzuhaltende Handlungsweise.
Pācittiya 162. Sūcigharasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer sich ein aus Knochen, Elfenbein oder Horn bestehendes Nadelkästchen anfertigen läßt, muß es zerbrechen und für ‚die Anfertigung‘ sühnen.
Pācittiya 163. Mañcapīṭhasikkhāpadaṃ
Eine Nonne, die sich ein neues Bett oder einen Stuhl anfertigen läßt, soll diese gemäß des Sugata-fingers, mit acht Finger hohen Beinen anfertigen, den untersten Rand des Rahmens nicht eingerechnet. Überschreitet sie dieses ‚Maß‘, muß sie ‚die Möbelbeine auf das richtige Maß‘ kürzen und für ‚die Überschreitung des Maßes‘ sühnen.
Pācittiya 164. Tūlonaddhasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer sich ein Bett oder einen Stuhl mit Baumwolle polstern läßt, muß diese entfernen und für ‚die Polsterung‘ sühnen.
Pācittiya 165. Kaṇḍuppaṭicchādisikkhāpadaṃ
Eine Nonne, die sich ein Tuch zum Bedecken von Krätze anfertigen läßt, soll es nach Maß anfertigen. Hier ist das Maß: In der Länge vier Handspannen, gemäß der Sugata-Handspanne, in der Breite zwei Handspannen. Überschreitet sie dieses ‚Maß‘, muß sie ‚das Tuch auf das richtige Maß‘ kürzen und für ‚die Überschreitung des Maßes‘ sühnen.
Pācittiya 166. Nandasikkhāpadaṃ
Welche Nonne auch immer, sich ein Gewand nach Maß des Sugatagewandes oder größer anfertigen läßt, muß es ‚auf das richtige Maß‘ kürzen und für ‚die Anfertigung‘ sühnen. Hier ist das Maß des Sugata-gewandes eines Sugata: In der Länge neun Handspannen, gemäß der Sugata-handspanne, in der Breite sechs Handspannen. Dies ist das Maß des Sugata-gewandes eines Sugata.
Das Gemäß-der-Regel Kapitel: der sechzehnte Abschnitt
Ehrwürdige, die 166 Regelverstöße die ‚Sühne‘ betreffendsind rezitiert worden. Hier nun frage ich die Ehrwürdigen: Sind Sie hierin rein? Zum zweiten Male frage ich: Sind Sie hierin rein? Zum dritten Male frage ich: Sind Sie hierin rein? Die Ehrwürdigen sind hierin rein, deshalb schweigen sie. So fasse ich es auf.
Die Regelverstöße „die Sühne“ betreffend sind beendet
Regelverstöße, die „auf bestimmte Weise gestanden werden sollen“
Ehrwürdige, nun kommen die acht Regelverstöße, die „auf bestimmte Weise gestanden werden sollen“ zur Rezitation.
Pāṭidesanīya 1. Sappiviññāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, die nicht krank ist, Ghee [geklärte Butter] erbittet und dann verzehrt, jene Nonne soll gestehen: ‚Edle Frauen, ich habe dies unwürdige, unpassende, zu gestehende Vergehen begangen, ich gestehe es‘.
Pāṭidesanīya 2. Telaviññāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, die nicht krank ist, Öl erbittet und dann verzehrt, jene Nonne soll gestehen: ‚Edle Frauen, ich habe dies unwürdige, unpassende, zu gestehende Vergehen begangen, ich gestehe es‘.
Pāṭidesanīya 3. Madhuviññāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, die nicht krank ist, Honig erbittet und dann verzehrt, jene Nonne soll gestehen: ‚Edle Frauen, ich habe dies unwürdige, unpassende, zu gestehende Vergehen begangen, ich gestehe es‘.
Pāṭidesanīya 4. Phāṇitaviññāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, die nicht krank ist, Melasse erbittet und dann verzehrt, jene Nonne soll gestehen: ‚Edle Frauen, ich habe dies unwürdige, unpassende, zu gestehende Vergehen begangen, ich gestehe es‘.
Pāṭidesanīya 5. Macchaviññāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, die nicht krank ist, Fisch erbittet und dann verzehrt, jene Nonne soll gestehen: ‚Edle Frauen, ich habe dies unwürdige, unpassende, zu gestehende Vergehen begangen, ich gestehe es‘.
Pāṭidesanīya 6. Maṃsaviññāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, die nicht krank ist, Fleisch erbittet und dann verzehrt, jene Nonne soll gestehen: ‚Edle Frauen, ich habe dies unwürdige, unpassende, zu gestehende Vergehen begangen, ich gestehe es‘.
Pāṭidesanīya 7. Khīraviññāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, die nicht krank ist, Milch erbittet und dann verzehrt, jene Nonne soll gestehen: ‚Edle Frauen, ich habe dies unwürdige, unpassende, zu gestehende Vergehen begangen, ich gestehe es‘.
Pāṭidesanīya 8. Dadhiviññāpanasikkhāpadaṃ
Welche Nonne aber, die nicht krank ist, Joghurt erbittet und dann verzehrt, jene Nonne soll gestehen: ‚Edle Frauen, ich habe dies unwürdige, unpassende, zu gestehende Vergehen begangen, ich gestehe es‘.
Ehrwürdige, die acht Regelverstöße, die „auf bestimmte Weise gestanden werden sollen“, sind rezitiert worden. Hier nun frage ich die Ehrwürdigen: Sind Sie hierin rein? Zum zweiten Male frage ich: Sind Sie hierin rein ? Zum dritten Male frage ich: Sind Sie hierin rein? Die Ehrwürdigen sind hierin rein, deshalb schweigen sie. So fasse ich es auf.
Die Regelverstöße, die „auf bestimmte Weise gestanden werden sollen“, sind beendet.
Regeln, „in denen man sich schulen soll“
Ehrwürdige, nun kommen die Regeln, „in denen man sich schulen soll“ zur Rezitation.
Parimaṇḍalavaggo
Sekhiya 1. Parimaṇḍalasikkhāpadaṃ
„Ich werde (das Untergewand) rundherum anziehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 2.
„Ich werde (das Obergewand) rundherum anlegen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 3. Suppaṭicchannasikkhāpadaṃ
„Ich werde in bewohnter Gegend gut bedeckt gehen,“ ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 4.
„Ich werde in bewohnter Gegend gut bedeckt sitzen,“ ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 5. Susaṃvutasikkhāpadaṃ
„Ich werde in bewohnter Gegend selbstbeherrscht gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 6.
„Ich werde in bewohnter Gegend selbstbeherrscht sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 7. Okkhittacakkhusikkhāpadaṃ
„Ich werde in bewohnter Gegend mit niedergeschlagenen Augen gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 8.
„Ich werde in bewohnter Gegend mit niedergeschlagenen Augen sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 9. Ukkhittakasikkhāpadaṃ
„Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit hochgezogenem Gewand gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 10.
„Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit hochgezogenem Gewand sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Rundherum: der erste Abschnitt
Ujjagghikavaggo
Sekhiya 11. Ujjagghikasikkhāpadaṃ
„Ich werde in bewohnter Gegend nicht laut lachend herumgehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 12.
„Ich werde in bewohnter Gegend nicht laut lachend sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 13. Uccasaddasikkhāpadaṃ
„Ich werde in bewohnter Gegend leise sprechend gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 14.
„Ich werde in bewohnter Gegend leise sprechend sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 15. Kāyappacālakasikkhāpadaṃ
„Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit schwenkendem Körper gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 16.
„Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit wiegendem Körper sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 17. Bāhuppacālakasikkhāpadaṃ
Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit wiegendem Armen gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 18.
„Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit wiegendem Armen sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 19. Sīsappacālakasikkhāpadaṃ
„Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit wiegendem Kopf gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 20.
„Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit wiegendem Kopf sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Das laute Lachen: der zweite Abschnitt
Khambhakatavaggo
Sekhiya 21. Khambhakatasikkhāpadaṃ
„Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit in die Seite gestemmten Armen gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 22.
„Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit in die Seite gestemmten Armen sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 23. Oguṇṭhitasikkhāpadaṃ
„Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit verhülltem Kopf gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 24.
„Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit verhülltem Kopf sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 25. Ukkuṭikasikkhāpadaṃ
„Ich werde mich in bewohnter Gegend nicht in der Hocke fortbewegen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 26. Pallatthikasikkhāpadaṃ
„Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit umfaßten Knien sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 27. Sakkaccapaṭiggahaṇasikkhāpadaṃ
„Ich werde die Brockenspeise mit Würde entgegennehmen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 28. Pattasaññīpaṭiggahaṇasikkhāpadaṃ
„Ich werde die Brockenspeise mit auf die Schale gerichteter Aufmerksamkeit entgegennehmen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 29. Samasūpakapaṭiggahaṇasikkhāpadaṃ
„Ich werde gewürzte Hülsenfrüchte höchstens (zu einem Viertel) der Menge des Reises entgegennehmen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 30. Samatittikasikkhāpadaṃ
„Ich werde die Brockenspeise höchstens bis zum Rand der Schale entgegennehmen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
In die Seite gestemmte Arme: der dritte Abschnitt
Sakkaccavaggo
Sekhiya 31. Sakkaccabhuñjanasikkhāpadaṃ
„Ich werde die Brockenspeise mit Würde genießen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 32. Pattasaññībhuñjanasikkhāpadaṃ
„Ich werde die Brockenspeise mit auf die Schale gerichteter Aufmerksamkeit genießen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 33. Sapadānasikkhāpadaṃ
„Ich werde die Brockenspeise aufeinanderfolgend (nicht auswählend) genießen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 34. Samasūpakasikkhāpadaṃ
„Ich werde gewürzte Hülsenfrüchte höchstens (zu einem Viertel) der Menge des Reises genießen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 35. Nathūpakatasikkhāpadaṃ
„Ich werde die Brockenspeise nicht in der Mitte (der Schale) zusammendrücken und genießen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 36. Odanappaṭicchādanasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht gewürzte Hülsenfrüchte oder Gemüse, aus dem Wunsch heraus mehr zu erhalten, mit gekochtem Reis bedecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 37. Sūpodanaviññattisikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht um gewürzte Hülsenfrüchte oder gekochten Reis für mich selbst bitten und sie genießen, wenn ich nicht krank bin“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 38. Ujjhānasaññīsikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht in der Absicht herumzumäkeln in die Schale anderer (Nonnen) schauen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 39. Kabaḷasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht einen sehr großen Bissen formen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 40. Ālopasikkhāpadaṃ
„Ich werde einen runden Bissen formen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Mit Würde: der vierte Abschnitt
Kabaḷavaggo
Sekhiya 41. Anāhaṭasikkhāpadaṃ
„Ich werde den Mund nicht öffnen, wenn ich den Bissen noch nicht davor gebracht habe“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 42. Bhuñjamānasikkhāpadaṃ
„Ich werde beim Genießen (von Brockenspeise) nicht die Hand (-Finger) in den Mund stecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 43. Sakabaḷasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht sprechen, wenn ich einen Bissen im Mund habe“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 44. Piṇḍukkhepakasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht (die Brockenspeise) genießen, indem ich Brocken hoch oder in den Mund werfe“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 45. Kabaḷāvacchedakasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht (die Brockenspeise) genießen, indem ich einen Bissen abbeiße“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 46. Avagaṇḍakārakasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht (die Brockenspeise) genießen, indem ich die Wangen vollstopfe“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 47. Hatthaniddhunakasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht (die Brockenspeise) genießen und dabei die Hand schütteln“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 48. Sitthāvakārakasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht (die Brockenspeise) genießen und dabei Reiskörner verstreuen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 49. Jivhānicchārakasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht (die Brockenspeise) genießen und dabei die Zunge herausstrecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 50. Capucapukārakasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht (die Brockenspeise) genießen und dabei schmatzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Der Bissen: der fünfte Abschnitt
Surusuruvaggo
Sekhiya 51. Surusurukārakasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht (die Brockenspeise) genießen und dabei schlürfen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 52. Hatthanillehakasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht (die Brockenspeise) genießen und mir dabei die Hand ablecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 53. Pattanillehakasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht (die Brockenspeise) genießen und dabei die Schale auslecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 54. Oṭṭhanillehakasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht (die Brockenspeise) genießen und mir dabei die Lippen ablecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 55. Sāmisasikkhāpadaṃ
„Ich werde kein Trinkgefäß (entgegen-)nehmen, wenn meine Hand mit Essen beschmiert ist“, ist eine Schulungsregel die befolgt werden soll.
Sekhiya 56. Sasitthakasikkhāpadaṃ
„Ich werde in bewohnter Gegend kein Schalenspülwasser, das Reiskörner enthält, wegschütten“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 57. Chattapāṇisikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er einen Regenschirm in der Hand hält und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 58. Daṇḍapāṇisikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er einen Stock in der Hand hält und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 59. Satthapāṇisikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er eine Hiebwaffe in der Hand hält und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 60. Āvudhapāṇisikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er eine Schußwaffe in der Hand hält und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Das Schlürfen: der sechste Abschnitt
Pādukavaggo
Sekhiya 61. Pādukasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er Schuhe trägt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 62. Upāhanasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er Pantoffeln trägt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 63. Yānasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er sich auf oder in einem Fahrzeug befindet und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 64. Sayanasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht jemandem die Lehne vortragen, wenn er sich niedergelegt hat und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 65. Pallatthikasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er die Knie umfaßt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 66. Veṭhitasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er eine Kopfbedeckung trägt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 67. Oguṇṭhitasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er Kopf {und Schultern} verhüllt hat und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 68. Chamāsikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn ich auf dem Boden sitze, er aber auf einer Sitzgelegenheit sitzt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 69. Nīcāsanasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn ich auf einer niedrigen Sitzgelegenheit sitze, er aber auf einer hohen sitzt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 70. Ṭhitasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, während ich stehe, er aber sitzt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 71. Pacchatogamanasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn ich hinter ihm gehe, er aber vor mir geht und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 72. Uppathenagamanasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn ich auf dem Nebenweg gehe, er aber auf dem Hauptweg geht und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 73. Ṭhitouccārasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht stehend Kot absetzen oder urinieren, wenn ich nicht krank bin“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 74. Hariteuccārasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht auf Grünes Kot absetzen, urinieren oder spucken, wenn ich nicht krank bin“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Sekhiya 75. Udakeuccārasikkhāpadaṃ
„Ich werde nicht in Wasser Kot absetzen, urinieren oder spucken, wenn ich nicht krank bin“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
Die Schuhe: der siebte Abschnitt
Ehrwürdige, die Regeln, „in denen man sich schulen soll“, sind rezitiert worden. Hier nun frage ich die Ehrwürdigen: Sind Sie hierin rein? Zum zweiten Male frage ich: Sind Sie hierin rein? Zum dritten Male frage ich: Sind Sie hierin rein? Die Ehrwürdigen sind hierin rein, deshalb schweigen sie. So fasse ich es auf.
Die Regeln, „in denen man sich schulen soll“, sind beendet
Regeln zur „Beilegung der Streitigkeiten“
Ehrwürdige, nun kommen die sieben Regeln zur „Beilegung der Streitigkeiten“ zur Rezitation.
Für die Beilegung und Beruhigung der, wann auch immer auftretenden Streitigkeiten soll man:
Adhikaraṇasamatha 1
in Gegenwart (des Ordens, des Bezichtigten und des Bezichtigenden) ein Urteil gemäß der Verhaltensethik fällen.
Adhikaraṇasamatha 2
den (Bezichtigten) sich daran erinnern lassen und danach das Urteil gemäß der Verhaltensethik fällen.
Adhikaraṇasamatha 3
wenn jemand geistig verwirrt war, ihn gemäß der Verhaltensethik dazu erklären.
Adhikaraṇasamatha 4
ein Eingeständnis (des Bezichtigten) herbeizuführen versuchen.
Adhikaraṇasamatha 5
(eine Abstimmung herbeiführen und) der Entscheidung der Mehrheit folgen.
Adhikaraṇasamatha 6
(ein Vinayaverfahren) insbesondere gegen den, der von äußerst schlechter Wesensart ist, ausführen lassen.
Adhikaraṇasamatha 7
Gras darüber wachsen lassen.
Ehrwürdige, die sieben Regeln zur „Beilegung der Streitigkeiten“ sind rezitiert worden. Hier nun frage ich die Ehrwürdigen: Sind Sie hierin rein? Zum zweiten Male frage ich: Sind Sie hierin rein? Zum dritten Male frage ich: Sind Sie hierin rein? Die Ehrwürdigen sind hierin rein, deshalb schweigen sie. So fasse ich es auf.
Die Regeln zur „Beilegung der Streitigkeiten“ sind beendet
Abschluss
Ehrwürdige, die Präambel ist rezitiert worden. Die acht Regelverstöße, die „zu Fall bringen“, sind rezitiert worden. Die 17 Regelverstöße „das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens“ betreffend sind rezitiert worden. Die 30 Regelverstöße, „das Aushändigen und die Sühne“ betreffend, sind rezitiert worden. Die 166 Regelverstöße, „die Sühne“ betreffend, sind rezitiert worden. Die acht Regelverstöße, die „auf bestimmte Weise gestanden werden sollen“, sind rezitiert worden. Die Regeln, „in denen man sich schulen soll“, sind rezitiert worden. Die sieben Regeln „zur Beilegung der Streitigkeiten“ sind rezitiert worden.
Das Hauptregelwerk der buddhistischen Nonnen ist beendet.